Für Unternehmen, die deutsche Behörden beliefern, ist das E-Rechnungs-Gesetz ein brandaktuelles Thema. Nicht nur, weil sie laut Gesetz ab 2018 mit ihren Auftraggebern elektronisch abrechnen können. Sondern auch, weil sie bald nur noch elektronisch abrechnen dürfen – unter Einhaltung bestimmter Rechnungsformate und Übermittlungswege.
Konkret heißt das:
- Für Lieferanten des Bundes ist die E-Rechnung ab dem 27.11.2020 Pflicht – mit Ausnahme definierter Sonderfälle.
- Für die E-Rechnung an den Bund ist das Standardformat „XRechnung“ vorgesehen, in der jeweils aktuellen Fassung.
- Die Einbringung läuft via Webportal per Datei-Upload, Webservice/Formular, DE-Mail oder (anfangs noch) E-Mail.
In Kombination mit der elektronischen Datenübermittlung laut Vergabeverordnung (§ 9) ermöglicht die E-Rechnung einen medienbruchfreien Prozess: hocheffizient und sicher von der Auftragsvergabe bis zur Bezahlung. Damit haben Unternehmen klare Vorteile im öffentlichen Auftragswesen – und die Möglichkeit, weitergehend zu profitieren. Denn sie können die E-Rechnungs-Pflicht zum Anlass nehmen, um ihren kompletten Rechnungsversand umzustellen. Dadurch entsteht automatisch auch Handlungsbedarf für alle potenziellen E-Rechnungsempfänger und somit letztlich für jedes Unternehmen.
Zeitplan zur E-Rechnungs-Pflicht in Deutschland
* Es ist davon auszugehen, dass die Regierungsbehörden bereits frühzeitig die E-Rechnung (XRechnung) als Standardformat für den Rechnungsaustausch z.B. in Ausschreibungen vorschreiben.
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