Der Status quo der E-Rechnung im europäischen Ausland

Die aktuellen Regelungen und Formate in Europa sind im Folgenden genannt. 

E-Invoicing in Albanien

Pflicht: seit 2021 im B2G-, B2B- und B2C-Bereich 
Rechnungseingangsportal: zentrale CIS-Rechnungsstellungsplattform 
Gültige E-Rechnungsformate: Spezifikationen für die grundlegende Verwendung der E-Rechnung UN/CEFACT und ISO/ IEC 19845:2015 
Voraussetzungen für die Übermittlung von E-Rechnungen: elektronisches Zertifikat (ausgestellt von der AKSHI), Ausstellung über die zentrale CIS-Rechnungsstellungsplattform, Software für die E-Rechnung 

E-Invoicing in Belarus 

Pflicht: seit 2016 
Rechnungseingangsportal: Regierungsportal 
Gültige E-Rechnungsformate: XML-Format 

E-Invoicing in Belgien 

Pflicht: im B2G-Bereich Pflicht für zentrale und föderale öffentliche Verwaltungen sowie für deren Lieferanten; im B2B-Bereich schrittweise Einführung ab Juli 2024 
Rechnungseingangsportal: zentrale Plattform der Regierung MERCURIUS (mit dem Peppol-Netzwerk verbunden) 
Gültige E-Rechnungsformate: Peppol BIS 3.0 

E-Invoicing in Bulgarien 

Pflicht: Einführung der E-Rechnung in Planung 

E-Invoicing in Deutschland 

Pflicht: nur für öffentliche Verwaltungen und Lieferanten des Bundes sowie in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Saarland; Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnung im B2B-Bereich voraussichtlich ab Januar 2025 
Rechnungseingangsportal: OZG-RE, ZRE 
Gültige E-Rechnungsformate: XRechnung und ZUGFeRD 2.1 

E-Invoicing in Dänemark 

Pflicht: seit 2005 für dänische Behörden und deren Lieferanten 
Rechnungseingangsportal: nationales NemHandel-Netzwerk 
Gültige E-Rechnungsformate: Peppol BIS 3.0 und OIOUBL 

E-Invoicing in Estland 

Pflicht: seit 2017 für öffentliche Einrichtungen (Empfang und Weiterverarbeitung); seit 2019 für Lieferanten 
Rechnungseingangsportal: keine zentrale Plattform; E-Rechnungen im B2G-Bereich werden direkt an die öffentlichen Auftraggeber gesendet 
Gültige E-Rechnungsformate: nationales XML-Format, europäischer Standard UBL 2.1 und UN/CEFACT CII 

E-Invoicing in Finnland 

Pflicht: seit 2020 für öffentliche Einrichtungen (Empfang von E-Rechnungen), Übermittlung an Lieferanten nur dann, wenn eine Behörde Rechnungen von mehr als 10.000 Euro pro Jahr ausstellt 
Rechnungseingangsportal: keine staatliche Plattform, Unternehmen können einen privaten Anbieter wählen, um E-Rechnungen zu erstellen und zu versenden 
Gültige E-Rechnungsformate: TEAPPSXML 3.0 und Finvoice 3.0 

E-Invoicing in Frankreich 

Pflicht: für öffentliche Verwaltungen und deren Lieferanten (B2G); im B2B-Bereich zwischen 2024 und 2026, je nach Größe und Branche 
Rechnungseingangsportal: E-Invoicing-Plattform der Regierung Chorus Pro 
Gültige E-Rechnungsformate: UBL, CII, Factur-X 

E-Invoicing in Griechenland 

Pflicht: seit Juli 2021 
Rechnungseingangsportal: myDATA-Plattform 
Gültige E-Rechnungsformate: EN16931-konformes Format, Peppol CIUS 

E-Invoicing in Irland 

Pflicht: im B2G-Bereich für öffentliche Verwaltungen verpflichtend, für öffentliche Lieferanten freiwillig 
Rechnungseingangsportal: keine zentrale Plattform; E-Rechnungen werden über das Peppol-Netz gesendet und empfangen 
Gültige E-Rechnungsformate: Peppol BIS; eigenes CIUS-CEFACT-Format der lokalen öffentlichen Verwaltungen 

E-Invoicing in Italien 

Pflicht: in der öffentlichen Verwaltung und in der Privatwirtschaft 
Rechnungseingangsportal: Austauschsystem SDI (Sistema di Interscambio) 
Gültige E-Rechnungsformate: FatturaPA (XML) 

E-Invoicing in Kasachstan 

Pflicht: seit 2019 für alle Unternehmen 
Rechnungseingangsportal: zentrales Portal EIIS (Electronic Invoicing Information System) 
Gültige E-Rechnungsformate: XML 

E-Invoicing in Kroatien 

Pflicht: seit 2019 im B2G-Bereich 
Rechnungseingangsportal: zentrale Plattform der Regierung Servis eRačun za državu (Anbindung über Peppol) 
Gültige E-Rechnungsformate: Peppol UBL 2.1 oder CII 

E-Invoicing in Lettland 

Pflicht: nur die Verwaltung von E-Rechnungen durch die öffentliche Verwaltung; ab 2025 im B2G- und B2B-Bereich Pflicht über Peppol 
Rechnungseingangsportal: zentrale Plattform ePakalpojumi.lv für E-Rechnungen an die Zentralverwaltung 
Gültige E-Rechnungsformate: Peppol BIS 3.0 

E-Invoicing in Litauen 

Pflicht: seit Juli 2017 im B2G-Bereich für alle öffentlichen Verwaltungen und deren Lieferanten 
Rechnungseingangsportal: zentrales Rechnungseingangssystem eSaskaita (an das europäische Peppol-Netzwerk angebunden) 
Gültige E-Rechnungsformate: Peppol BIS 3.0, nationales XML-Format 

E-Invoicing in Luxemburg 

Pflicht: seit 18. April 2019 Pflicht für öffentliche Auftraggeber und mittelbare Einrichtungen (Empfang und Weiterverarbeitung); seit Mai 2022 schrittweise Einführung der Pflicht zum Versand für Auftragnehmer (über Peppol) 
Rechnungseingangsportal: Peppol-Netzwerk 
Gültige E-Rechnungsformate: Peppol BIS 3.0 

E-Invoicing in den Niederlanden 

Pflicht: für öffentliche Verwaltungen, Auftraggeber und Lieferanten (Empfang); im B2B-Bereich freiwillig 
Rechnungseingangsportal: Plattform zentraler staatlicher Einrichtungen DIGIPOORT (an das Peppol-Netzwerk angebunden) 
Gültige E-Rechnungsformate: SI-UBL 2.0, Peppol BIS 3.0 

E-Invoicing in Norwegen 

Pflicht: im B2G-Bereich für alle öffentlichen Verwaltungen (Empfang und Weiterverarbeitung), für Lieferanten freiwillig; im B2B-Bereich seit 2023 verpflichtend 
Rechnungseingangsportal: ELMA-Plattform 
Gültige E-Rechnungsformate: Peppol BIS 3.0, nationales EHF Billing 3.0-Format 

E-Invoicing in Österreich 

Pflicht: nur für zentrale, föderale und kommunale öffentliche Einrichtungen und Lieferanten der Bundesverwaltungen 
Rechnungseingangsportal: Unternehmensserviceportal (USP) (an das Peppol-Netzwerk angeschlossen) 
Gültige E-Rechnungsformate: nationales ebInterface-Format, Peppol-Format 

E-Invoicing in Polen 

Pflicht: im B2G-Bereich für öffentliche Verwaltungen, für Lieferanten freiwillig; für Privatunternehmen ab 2024 verbindlich 
Rechnungseingangsportal: zentrale Plattform (nationales E-Invoicing-System KSeF) 
Gültige E-Rechnungsformate: UBL 2.1, UN/CEFACT CII, Peppol BIS 3.0 

E-Invoicing in Portugal 

Pflicht: für öffentliche Verwaltungen (Empfang); stufenweiser Anpassungsplan für Lieferanten öffentlicher Einrichtungen; freiwillig für private Unternehmen 
Rechnungseingangsportal: SAF-T System 
Gültige E-Rechnungsformate: UBL 2.1 „CIUS-PT“, CEFACT „CIUS-PT“ 

E-Invoicing in Rumänien 

Pflicht: seit dem 1. Juli 2021 im B2B-Bereich seit dem 1. Juli 2022 für Produkte mit hohem Steuerrisiko; im B2G-Bereich bei allen öffentlichen Verwaltungen seit dem 1. Juli 2022 
Rechnungseingangsportal: zentrale nationale Plattform RO e-Factura 
Gültige E-Rechnungsformate: UBL 2.1 

E-Invoicing in Russland 

Pflicht: im B2B-Bereich für Unternehmen, die Produkte mit Pflicht zur Rückverfolgbarkeit nach Russland importieren 
Rechnungseingangsportal: Austausch über autorisierten EDI-Provider 
Gültige E-Rechnungsformate: E-Rechnung wird aus einer strukturierten XML-Datei mit Tags in russischer Sprache generiert (von der Steuerbehörde reguliert) 

E-Invoicing in Schweden 

Pflicht: für öffentliche Verwaltungen und deren Lieferanten; für Privatunternehmen freiwillig 
Rechnungseingangsportal: Peppol-Netzwerk 
Gültige E-Rechnungsformate: Peppol BIS 3.0, Svefaktura, SFTI ESAP 6 Fulltextfaktura 

E-Invoicing in der Schweiz 

Pflicht: für öffentliche Verwaltungen und einige ihrer Lieferanten (Aufträge über 5.000 CHF); in der Privatwirtschaft freiwillig 
Rechnungseingangsportal: Über Service-Provider wie Billexco, PostFinance, Swisscom 
Gültige E-Rechnungsformate: swissDIGIN, Yellowbill 2.0, EIDFACT ABADOC 

E-Invoicing in Serbien 

Pflicht: seit Mai 2022 im B2G-Bereich, seit Januar 2023 für alle Unternehmen 
Rechnungseingangsportal: eFaktura-Plattform 
Gültige E-Rechnungsformate: UBL 2.1 

E-Invoicing in der Slowakei 

Pflicht: seit April 2023 im B2G-Bereich; B2B- und B2C-Inlandstransaktionen sollen ab 2024 obligatorisch sein 
Rechnungseingangsportal: zentrale Eingangsplattform IS EFA 
Gültige E-Rechnungsformate: Syntax UBL 2.1 oder CII D16B (EN-Syntax) 

E-Invoicing in Slowenien 

Pflicht: seit 2015 für alle öffentliche Einrichtungen und deren Lieferanten 
Rechnungseingangsportal: Plattform Uprava republike Slovenije za javna Plačila (UPJ, Öffentliche Zahlungsverwaltung) für Institutionen, die als Budget-Users klassifiziert sind; Plattform Exchange HUB für Non-Budget-Users (beide Plattformen sind mit dem Peppol-Netzwerk verbunden) 
Gültige E-Rechnungsformate: nationales e-Slog 2.0-Format, UBL 2.1, Peppol BIS 3.0 

E-Invoicing in Spanien 

Pflicht: im B2G-Bereich; im B2B-Bereich in Vorbereitung (für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 8 Millionen Euro) 
Rechnungseingangsportal: PGEFe (Punto General de Entrada de Facturas Electrónicas) 
Gültige E-Rechnungsformate: FACTURAE-Format (strukturiertes XML-Format) 

E-Invoicing in der Türkei 

Pflicht: im B2G-Bereich; im B2B-Bereich für alle Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 5 Millionen türkischer Lira 
Rechnungseingangsportal: TRA -Plattform (Turkish Revenue Administration) 
Gültige E-Rechnungsformate: UBL-TR 1.2 TEMEL/TICARET E-FATURA; für Exportrechnungen nur im Format UBL-TR 1.2 

E-Invoicing in der Ukraine 

Pflicht: für alle Unternehmen 
Rechnungseingangsportal: kein bestimmtes Netzwerk für den Versand existent; Registrierung beim stattlichen Finanzdienst obligatorisch, um das E-Rechnungssystem zu nutzen 
Gültige E-Rechnungsformate: XML-Format 

E-Invoicing in Ungarn 

Pflicht: für öffentliche Verwaltungen (Empfang und Weiterverarbeitung); für Lieferanten freiwillig 
Rechnungseingangsportal: kein zentralisiertes System; jede öffentliche Verwaltung kann System und Dienstleister für den Empfang und Verarbeitung von E-Rechnungen frei wählen 
Gültige E-Rechnungsformate: UBL 2.1, UN/CEFACT CII, Peppol BIS 3.0 oder PDF elektronisch signiert 

E-Invoicing im Vereinigten Königreich (England) 

Pflicht: nur im öffentlichen Gesundheitssektor 
Rechnungseingangsportal: keine zentrale Plattform der Regierung 
Gültige E-Rechnungsformate: EDI-Standards wie UN/EDIFACT, EANCOM und ODETTE, XML, ASCII und PDF 

Fazit

Das EU-Parlament prüft derzeit die Möglichkeit einer EU-weiten Verpflichtung zur E-Rechnung. Wann die Vorschläge aus dem EU-Richtlinien-Entwurf, der unter dem Titel ViDA (VAT in the Digital Age) Ende letzten Jahres eingereicht wurde, umgesetzt werden sollen, ist noch nicht bekannt. Was die Initiative treibt, ist jedoch weniger die Tatsache, dass das E-Invoicing ein wichtiger Aspekt der Digitalisierung ist. Vielmehr geht es darum, die Umsatzsteuerlücke, die in der EU im Jahr 2020 immerhin 93 Milliarden Euro betrug, zu senken. Die E-Rechnungspflicht als wichtige Säule des Realtime-Reportings könnte daher schon bald Realität werden.