Der Status quo der E-Rechnung im europäischen Ausland
Die aktuellen Regelungen und Formate in Europa sind im Folgenden genannt.
E-Invoicing in Albanien
Pflicht: seit 2021 im B2G-, B2B- und B2C-Bereich
Rechnungseingangsportal: zentrale CIS-Rechnungsstellungsplattform
Gültige E-Rechnungsformate: Spezifikationen für die grundlegende Verwendung der E-Rechnung UN/CEFACT und ISO/ IEC 19845:2015
Voraussetzungen für die Übermittlung von E-Rechnungen: elektronisches Zertifikat (ausgestellt von der AKSHI), Ausstellung über die zentrale CIS-Rechnungsstellungsplattform, Software für die E-Rechnung
E-Invoicing in Belarus
Pflicht: seit 2016
Rechnungseingangsportal: Regierungsportal
Gültige E-Rechnungsformate: XML-Format
E-Invoicing in Belgien
Pflicht: im B2G-Bereich Pflicht für zentrale und föderale öffentliche Verwaltungen sowie für deren Lieferanten; im B2B-Bereich schrittweise Einführung ab Juli 2024
Rechnungseingangsportal: zentrale Plattform der Regierung MERCURIUS (mit dem Peppol-Netzwerk verbunden)
Gültige E-Rechnungsformate: Peppol BIS 3.0
E-Invoicing in Bulgarien
Pflicht: Einführung der E-Rechnung in Planung
E-Invoicing in Deutschland
Pflicht: nur für öffentliche Verwaltungen und Lieferanten des Bundes sowie in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Saarland; Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnung im B2B-Bereich voraussichtlich ab Januar 2025
Rechnungseingangsportal: OZG-RE, ZRE
Gültige E-Rechnungsformate: XRechnung und ZUGFeRD 2.1
E-Invoicing in Dänemark
Pflicht: seit 2005 für dänische Behörden und deren Lieferanten
Rechnungseingangsportal: nationales NemHandel-Netzwerk
Gültige E-Rechnungsformate: Peppol BIS 3.0 und OIOUBL
E-Invoicing in Estland
Pflicht: seit 2017 für öffentliche Einrichtungen (Empfang und Weiterverarbeitung); seit 2019 für Lieferanten
Rechnungseingangsportal: keine zentrale Plattform; E-Rechnungen im B2G-Bereich werden direkt an die öffentlichen Auftraggeber gesendet
Gültige E-Rechnungsformate: nationales XML-Format, europäischer Standard UBL 2.1 und UN/CEFACT CII
E-Invoicing in Finnland
Pflicht: seit 2020 für öffentliche Einrichtungen (Empfang von E-Rechnungen), Übermittlung an Lieferanten nur dann, wenn eine Behörde Rechnungen von mehr als 10.000 Euro pro Jahr ausstellt
Rechnungseingangsportal: keine staatliche Plattform, Unternehmen können einen privaten Anbieter wählen, um E-Rechnungen zu erstellen und zu versenden
Gültige E-Rechnungsformate: TEAPPSXML 3.0 und Finvoice 3.0
E-Invoicing in Frankreich
Pflicht: für öffentliche Verwaltungen und deren Lieferanten (B2G); im B2B-Bereich zwischen 2024 und 2026, je nach Größe und Branche
Rechnungseingangsportal: E-Invoicing-Plattform der Regierung Chorus Pro
Gültige E-Rechnungsformate: UBL, CII, Factur-X
E-Invoicing in Griechenland
Pflicht: seit Juli 2021
Rechnungseingangsportal: myDATA-Plattform
Gültige E-Rechnungsformate: EN16931-konformes Format, Peppol CIUS
E-Invoicing in Irland
Pflicht: im B2G-Bereich für öffentliche Verwaltungen verpflichtend, für öffentliche Lieferanten freiwillig
Rechnungseingangsportal: keine zentrale Plattform; E-Rechnungen werden über das Peppol-Netz gesendet und empfangen
Gültige E-Rechnungsformate: Peppol BIS; eigenes CIUS-CEFACT-Format der lokalen öffentlichen Verwaltungen
E-Invoicing in Italien
Pflicht: in der öffentlichen Verwaltung und in der Privatwirtschaft
Rechnungseingangsportal: Austauschsystem SDI (Sistema di Interscambio)
Gültige E-Rechnungsformate: FatturaPA (XML)
E-Invoicing in Kasachstan
Pflicht: seit 2019 für alle Unternehmen
Rechnungseingangsportal: zentrales Portal EIIS (Electronic Invoicing Information System)
Gültige E-Rechnungsformate: XML
E-Invoicing in Kroatien
Pflicht: seit 2019 im B2G-Bereich
Rechnungseingangsportal: zentrale Plattform der Regierung Servis eRačun za državu (Anbindung über Peppol)
Gültige E-Rechnungsformate: Peppol UBL 2.1 oder CII
E-Invoicing in Lettland
Pflicht: nur die Verwaltung von E-Rechnungen durch die öffentliche Verwaltung; ab 2025 im B2G- und B2B-Bereich Pflicht über Peppol
Rechnungseingangsportal: zentrale Plattform ePakalpojumi.lv für E-Rechnungen an die Zentralverwaltung
Gültige E-Rechnungsformate: Peppol BIS 3.0
E-Invoicing in Litauen
Pflicht: seit Juli 2017 im B2G-Bereich für alle öffentlichen Verwaltungen und deren Lieferanten
Rechnungseingangsportal: zentrales Rechnungseingangssystem eSaskaita (an das europäische Peppol-Netzwerk angebunden)
Gültige E-Rechnungsformate: Peppol BIS 3.0, nationales XML-Format
E-Invoicing in Luxemburg
Pflicht: seit 18. April 2019 Pflicht für öffentliche Auftraggeber und mittelbare Einrichtungen (Empfang und Weiterverarbeitung); seit Mai 2022 schrittweise Einführung der Pflicht zum Versand für Auftragnehmer (über Peppol)
Rechnungseingangsportal: Peppol-Netzwerk
Gültige E-Rechnungsformate: Peppol BIS 3.0
E-Invoicing in den Niederlanden
Pflicht: für öffentliche Verwaltungen, Auftraggeber und Lieferanten (Empfang); im B2B-Bereich freiwillig
Rechnungseingangsportal: Plattform zentraler staatlicher Einrichtungen DIGIPOORT (an das Peppol-Netzwerk angebunden)
Gültige E-Rechnungsformate: SI-UBL 2.0, Peppol BIS 3.0
E-Invoicing in Norwegen
Pflicht: im B2G-Bereich für alle öffentlichen Verwaltungen (Empfang und Weiterverarbeitung), für Lieferanten freiwillig; im B2B-Bereich seit 2023 verpflichtend
Rechnungseingangsportal: ELMA-Plattform
Gültige E-Rechnungsformate: Peppol BIS 3.0, nationales EHF Billing 3.0-Format
E-Invoicing in Österreich
Pflicht: nur für zentrale, föderale und kommunale öffentliche Einrichtungen und Lieferanten der Bundesverwaltungen
Rechnungseingangsportal: Unternehmensserviceportal (USP) (an das Peppol-Netzwerk angeschlossen)
Gültige E-Rechnungsformate: nationales ebInterface-Format, Peppol-Format
E-Invoicing in Polen
Pflicht: im B2G-Bereich für öffentliche Verwaltungen, für Lieferanten freiwillig; für Privatunternehmen ab 2024 verbindlich
Rechnungseingangsportal: zentrale Plattform (nationales E-Invoicing-System KSeF)
Gültige E-Rechnungsformate: UBL 2.1, UN/CEFACT CII, Peppol BIS 3.0
E-Invoicing in Portugal
Pflicht: für öffentliche Verwaltungen (Empfang); stufenweiser Anpassungsplan für Lieferanten öffentlicher Einrichtungen; freiwillig für private Unternehmen
Rechnungseingangsportal: SAF-T System
Gültige E-Rechnungsformate: UBL 2.1 „CIUS-PT“, CEFACT „CIUS-PT“
E-Invoicing in Rumänien
Pflicht: seit dem 1. Juli 2021 im B2B-Bereich seit dem 1. Juli 2022 für Produkte mit hohem Steuerrisiko; im B2G-Bereich bei allen öffentlichen Verwaltungen seit dem 1. Juli 2022
Rechnungseingangsportal: zentrale nationale Plattform RO e-Factura
Gültige E-Rechnungsformate: UBL 2.1
E-Invoicing in Russland
Pflicht: im B2B-Bereich für Unternehmen, die Produkte mit Pflicht zur Rückverfolgbarkeit nach Russland importieren
Rechnungseingangsportal: Austausch über autorisierten EDI-Provider
Gültige E-Rechnungsformate: E-Rechnung wird aus einer strukturierten XML-Datei mit Tags in russischer Sprache generiert (von der Steuerbehörde reguliert)
E-Invoicing in Schweden
Pflicht: für öffentliche Verwaltungen und deren Lieferanten; für Privatunternehmen freiwillig
Rechnungseingangsportal: Peppol-Netzwerk
Gültige E-Rechnungsformate: Peppol BIS 3.0, Svefaktura, SFTI ESAP 6 Fulltextfaktura
E-Invoicing in der Schweiz
Pflicht: für öffentliche Verwaltungen und einige ihrer Lieferanten (Aufträge über 5.000 CHF); in der Privatwirtschaft freiwillig
Rechnungseingangsportal: Über Service-Provider wie Billexco, PostFinance, Swisscom
Gültige E-Rechnungsformate: swissDIGIN, Yellowbill 2.0, EIDFACT ABADOC
E-Invoicing in Serbien
Pflicht: seit Mai 2022 im B2G-Bereich, seit Januar 2023 für alle Unternehmen
Rechnungseingangsportal: eFaktura-Plattform
Gültige E-Rechnungsformate: UBL 2.1
E-Invoicing in der Slowakei
Pflicht: seit April 2023 im B2G-Bereich; B2B- und B2C-Inlandstransaktionen sollen ab 2024 obligatorisch sein
Rechnungseingangsportal: zentrale Eingangsplattform IS EFA
Gültige E-Rechnungsformate: Syntax UBL 2.1 oder CII D16B (EN-Syntax)
E-Invoicing in Slowenien
Pflicht: seit 2015 für alle öffentliche Einrichtungen und deren Lieferanten
Rechnungseingangsportal: Plattform Uprava republike Slovenije za javna Plačila (UPJ, Öffentliche Zahlungsverwaltung) für Institutionen, die als Budget-Users klassifiziert sind; Plattform Exchange HUB für Non-Budget-Users (beide Plattformen sind mit dem Peppol-Netzwerk verbunden)
Gültige E-Rechnungsformate: nationales e-Slog 2.0-Format, UBL 2.1, Peppol BIS 3.0
E-Invoicing in Spanien
Pflicht: im B2G-Bereich; im B2B-Bereich in Vorbereitung (für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 8 Millionen Euro)
Rechnungseingangsportal: PGEFe (Punto General de Entrada de Facturas Electrónicas)
Gültige E-Rechnungsformate: FACTURAE-Format (strukturiertes XML-Format)
E-Invoicing in der Türkei
Pflicht: im B2G-Bereich; im B2B-Bereich für alle Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 5 Millionen türkischer Lira
Rechnungseingangsportal: TRA -Plattform (Turkish Revenue Administration)
Gültige E-Rechnungsformate: UBL-TR 1.2 TEMEL/TICARET E-FATURA; für Exportrechnungen nur im Format UBL-TR 1.2
E-Invoicing in der Ukraine
Pflicht: für alle Unternehmen
Rechnungseingangsportal: kein bestimmtes Netzwerk für den Versand existent; Registrierung beim stattlichen Finanzdienst obligatorisch, um das E-Rechnungssystem zu nutzen
Gültige E-Rechnungsformate: XML-Format
E-Invoicing in Ungarn
Pflicht: für öffentliche Verwaltungen (Empfang und Weiterverarbeitung); für Lieferanten freiwillig
Rechnungseingangsportal: kein zentralisiertes System; jede öffentliche Verwaltung kann System und Dienstleister für den Empfang und Verarbeitung von E-Rechnungen frei wählen
Gültige E-Rechnungsformate: UBL 2.1, UN/CEFACT CII, Peppol BIS 3.0 oder PDF elektronisch signiert
E-Invoicing im Vereinigten Königreich (England)
Pflicht: nur im öffentlichen Gesundheitssektor
Rechnungseingangsportal: keine zentrale Plattform der Regierung
Gültige E-Rechnungsformate: EDI-Standards wie UN/EDIFACT, EANCOM und ODETTE, XML, ASCII und PDF
Fazit
Das EU-Parlament prüft derzeit die Möglichkeit einer EU-weiten Verpflichtung zur E-Rechnung. Wann die Vorschläge aus dem EU-Richtlinien-Entwurf, der unter dem Titel ViDA (VAT in the Digital Age) Ende letzten Jahres eingereicht wurde, umgesetzt werden sollen, ist noch nicht bekannt. Was die Initiative treibt, ist jedoch weniger die Tatsache, dass das E-Invoicing ein wichtiger Aspekt der Digitalisierung ist. Vielmehr geht es darum, die Umsatzsteuerlücke, die in der EU im Jahr 2020 immerhin 93 Milliarden Euro betrug, zu senken. Die E-Rechnungspflicht als wichtige Säule des Realtime-Reportings könnte daher schon bald Realität werden.