Welches Rechnungsformat? Das föderale Durcheinander

Zulieferer öffentlicher Behörden auf Bundesebene sind bereits seit dem 27. November 2020 dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen. Seit April 2021 müssen auch Länder, Kommunen und alle anderen öffentlichen Auftraggeber in der Lage sein, E-Rechnungen empfangen und weiterverarbeiten zu können. Akzeptierter Standard in allen Bundesländern ist die XRechnung. Wie die elektronische Rechnung übermittelt werden soll, ist jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden. Um dem föderalen Durcheinander nicht noch mehr Vorschub zu leisten, wurden Bund und Länder bereits im Oktober 2018 dazu verpflichtet, mit Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2014/44/EU den Zugang über das Peppol-Netzwerk zu ermöglichen, insofern ein Webservice für das Einreichen elektronischer Rechnungen zur Verfügung gestellt wird. Unternehmen, die ihre E-Rechnungen via Peppol direkt aus ihrer E-Rechnungslösung heraus an den Empfänger übermitteln, sparen sich die Registrierung, den Upload und die Konformitätsprüfungen bei den diversen E-Rechnungsplattformen von Bund und Ländern.

Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu Peppol.

Peppol ist übrigens auch für Unternehmen mit internationalem Kundenstamm eine gute Wahl: Zahlreiche Nationen und öffentliche Institutionen akzeptieren E-Rechnungen über das Peppol-Netzwerk im internationalen Format Peppol BIS Billing 3.0. 

Hier finden Sie eine Übersicht über den aktuellen Stand der E-Rechnung im europäischen Ausland. E-Invoicing in Europa 

Stand der Regelungen bei der E-Rechnung auf Bundes- und Länderebene

Bereits heute haben einige Bundesländer, wie Bremen, Baden-Württemberg, Hamburg und das Saarland, die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung eingeführt. Im nächsten Jahr werden Hessen und Rheinland-Pfalz ihnen nachfolgen. Die meisten Landesregierungen haben für eine zentrale Lösung für den Rechnungseingang entschieden. Damit können Rechnungssteller über die Landesportale E-Rechnungen einfach und sicher übermitteln. In Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen und Thüringen handelt es sich dabei um die OZG-RE – die Rechnungseingangsplattform ist der zentralen Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) ähnlich. Eigene Portallösungen gibt es in Baden-Württemberg, dem Saarland, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachen, Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein. Bayern und Hessen verfügen nicht über einen zentralisierten Rechnungseingang. Dort setzt man auf dezentrale E-Mail-Postfächer, sodass der Rechnungssteller seine E-Rechnung direkt beim Empfänger einreicht.

Status quo in Ihrem Bundesland mit allen nützlichen Links

Die Liste zeigt, welche Pflichten und Anforderungen in den einzelnen Bundesländern gelten. Ohne Gewähr auf Vollständigkeit der Angaben

Baden-Württemberg 

Pflicht: seit 01.01.2022; Ausnahmen: Rechnungen bis 1.000 Euro netto und Rechnungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 
Rechnungseingangsportal: www.service-bw.de/erechnung/ 
Gültige E-Rechnungsformate: XRechnung, EN 16931, ZUGFeRD 
Übermittlungswege: E-Mail, Web-Upload, Peppol 
Empfängeridentifikation: Leitweg-ID 
Informationsseite: www.service-bw.de/erechnung/ 

Bayern

Pflicht: Nein 
Rechnungseingangsportal: bisher kein zentraler Rechnungseingang verfügbar 
Gültige E-Rechnungsformate: XRechnung oder jeder Standard, der EU-Norm-konform ist 
Übermittlungswege: E-Mail, De-Mail, Peppol 
Empfängeridentifikation: Keine Leitweg-ID nötig 
Informationsseite: www.e-rechnung.bayern.de 

Berlin 

Pflicht: Nein, kann jedoch vertraglich vereinbart werden 
Rechnungseingangsportal: Rechnungseingangsplattform Berlin: https://xrechnung-bdr.de/edi/auth/login, OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE): https://xrechnung-bdr.de/edi/auth/login 
Gültige E-Rechnungsformate: XRechnung oder jeder Standard, der EU-Norm-konform ist 
Übermittlungswege: Portal, Peppol, E-Mail 
Empfängeridentifikation: Leitweg-ID/ Peppol-ID 
Informationsseite: www.berlin.de/e-rechnung 

Brandenburg  

Pflicht: Nein
Rechnungseingangsportal: Rechnungseingangsplattform Brandenburg: https://xrechnung-bdr.de/edi/auth/login, OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE): https://xrechnung-bdr.de/edi/auth/login
Gültige E-Rechnungsformate: XRechnung, oder jeder Standard, der EU-Norm-konform ist 
Übermittlungswege: Portal, Peppol, E-Mail 
Empfängeridentifikation: Leitweg-ID/ Peppol-ID 
Informationsseite: mdfe.brandenburg.de/mdfe/de/themen/haushalt-und-finanzen/e-rechnung/ 

Bremen

Pflicht: seit 27.11.2020; Ausnahmen: Direktkäufe bis 1.000 Euro 
Rechnungseingangsportal: zERIKA der Freien Hansestadt Bremen: www.e-rechnung.bremen.de 
Gültige E-Rechnungsformate: XRechnung oder jeder Standard, der EU-Norm-konform ist 
Übermittlungswege: Webservice, Peppol, E-Mail, De-Mail 
Empfängeridentifikation: Leitweg-ID/ Peppol-ID 
Informationsseite: www.e-rechnung.bremen.de

Hamburg

Pflicht: seit 01.01.2022; Ausnahmen: Rechnungen über Lieferungen und Leistungen bis 1.000 Euro, Rechnungen über Bauleistungen bis 3.000 Euro
Rechnungseingangsportal: E-Rechnungsportal Hamburg
Gültige E-Rechnungsformate: XRechnung oder jeder Standard, der EU-Norm-konform ist 
Übermittlungswege: Peppol, E-Mail 
Empfängeridentifikation: Leitweg-ID/ Peppol-ID 
Informationsseite: www.hamburg.de/kasse/13082768/e-rechnung/

Hessen

Pflicht: ab 17.04.2024 
Rechnungseingangsportal: bisher kein zentraler Rechnungseingang verfügbar 
Gültige E-Rechnungsformate: XRechnung, ZUGFeRD, alle CEN-konformen Formate 
Übermittlungswege: E-Mail, Peppol 
Empfängeridentifikation: Leitweg-ID/ Peppol-ID 
Informationsseite: www.erechnung.hessen.de 

Mecklenburg-Vorpommern 

Pflicht: seit 01.04.2023 
Rechnungseingangsportal: Rechnungseingangsplattform Mecklenburg-Vorpommern OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) 
Gültige E-Rechnungsformate: XRechnung oder jede Standard, der EU-Norm-konform ist 
Übermittlungswege: Portal, Peppol, E-Mail 
Empfängeridentifikation: Leitweg-ID/ Peppol-ID 
Informationsseite: https://www.ego-mv.de/erechnung 

Niedersachsen 

Pflicht: Nein 
Rechnungseingangsportal: Zentrale ePoststelle des Landes Niedersachsen (Niedersächsisches Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online, NAVO) 
Gültige E-Rechnungsformate: XRechnung oder jeder Standard, der EU-Norm-konform ist 
Übermittlungswege: ePoststelle, Peppol, E-Mail 
Empfängeridentifikation: Leitweg-ID/ Peppol-ID 
Informationsseite: rechnung.niedersachsen.de

Nordrhein-Westfalen 

Pflicht: Nein, kann aber vertraglich vereinbart werden 
Rechnungseingangsportal: erechnung.nrw 
Gültige E-Rechnungsformate: XRechnung oder jeder Standard, der EU-Norm-konform ist 
Übermittlungswege: Portal, Peppol, E-Mail 
Empfängeridentifikation: Leitweg-ID/ Peppol-ID 
Informationsseite: https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/e-rechnung-nrw

Rheinland-Pfalz 

Pflicht: ab 01.01.2024 
Rechnungseingangsportal: E-Rechnungsportal Rheinland-Pfalz
Gültige E-Rechnungsformate: XRechnung oder jeder Standard, der EU-Norm-konform ist 
Übermittlungswege: Zentraler Rechnungseingang RLP, Peppol, E-Mail 
Empfängeridentifikation: Leitweg-ID/ Peppol-ID 
Informationsseite: https://lbb.rlp.de/de/auftragnehmer/e-rechnung/

Saarland 

Pflicht: seit 01.01.2022 
Rechnungseingangsportal: https://e-rechnung.service.rlp.de/startseite (Sie sind hier richtig. Das Saarland nutzt dieses Rechnungseingangportal!)
Gültige E-Rechnungsformate: XRechnung oder jeder Standard, der EU-Norm-konform ist 
Übermittlungswege: Zentraler Rechnungseingang RLP, Peppol, E-Mail 
Empfängeridentifikation: Leitweg-ID/ Peppol-ID 
Informationsseite: e-rechnung.ego-saar.de/

Sachsen 

Pflicht: Nein 
Rechnungseingangsportal: OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) 
Gültige E-Rechnungsformate: XRechnung oder jeder Standard, der EU-Norm-konform ist 
Übermittlungswege: Portal, Peppol, E-Mail 
Empfängeridentifikation: Leitweg-ID/ Peppol-ID 
Informationsseite: www.egovernment.sachsen.de/e-rechnung.html

Sachsen-Anhalt 

Pflicht: Nein 
Rechnungseingangsportal: E-Rechnungsportal des Landes Sachsen-Anhalt 
Gültige E-Rechnungsformate: XRechnung oder jeder Standard, der EU-Norm-konform ist 
Übermittlungswege: Portal, Peppol, E-Mail  
Empfängeridentifikation: Leitweg-ID/ Peppol-ID 
Informationsseite: https://mid.sachsen-anhalt.de/digitales/e-rechnung/

Schleswig-Holstein 

Pflicht: Nein 
Rechnungseingangsportal: Rechnungseingangsportal des Landes Schleswig-Holstein 
Gültige E-Rechnungsformate: XRechnung oder jeder Standard, der EU-Norm-konform ist 
Übermittlungswege: Portal, Peppol, E-Mail 
Empfängeridentifikation: Leitweg-ID/ Peppol-ID 
Informationsseite: https://zufish.schleswig-holstein.de/detail?pstId=265210278

Thüringen 

Pflicht: Nein 
Rechnungseingangsportal: OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) 
Gültige E-Rechnungsformate: XRechnung oder jeder Standard, der EU-Norm-konform ist 
Übermittlungswege: Portal, Peppol, E-Mail 
Empfängeridentifikation: Leitweg-ID/ Peppol-ID 
Informationsseite: https://verwaltung.thueringen.de/unternehmen 

Fazit

Geht es nach dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) wird bereits ab dem 1. Januar 2025 deutschlandweit kein Weg mehr an der elektronischen Rechnung vorbeiführen. Denn dann soll E-Invoicing für alle Unternehmen verpflichtend sein. Konkret bedeutet das, dass Rechnungen ausschließlich in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, versandt und empfangen werden. Die Übermittlung der Rechnung an den Empfänger soll allerdings nicht von der Freigabe der Finanzbehörden abhängig sein, wenngleich die E-Rechnungsplattform inhaltliche Prüfungen, die Übermittlung der Meldedaten an die staatliche Plattform und die Übermittlung der E-Rechnung an die E-Rechnungsplattform des Empfängers übernimmt. Mit dem Ziel, das Mehrwertsteuersystem EU-weit zu modernisieren, um den Steuerbetrug einzudämmen, werden die neuen Regelungen ab dem 1. Januar 2028 für alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtend sein. Unternehmen sind daher gut beraten, sich bereits heute mit dem Thema E-Invoicing zu beschäftigen und ihre Buchhaltungsprozesse anzupassen.