blog Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Umstellung auf E-Rechnungen
Ab dem 1.1.2025 wird es ernst: Wie das Wachstumschancengesetz vorsieht, müssen dann alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen, zu verarbeiten und sicher zu archivieren. Wer sich seiner Pflicht zur Teilnahme am E-Rechnungsverkehr verweigert oder dieser zu spät nachkommt, muss mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro und möglichen steuerlichen Nachteilen rechnen.